Bedingungen Produkte & Lizenzen

1 Gegenstand
2 Nutzung
3 Vorbehalte
4 Preise
5 Zahlungen
6 Rücktritt
7 Schutz
8 Beizug von Drittfirmen
9 Änderungen
10 Gerichtsstand
11 Kontakt
Admin User, erstellt 02. Okt. 2021

1 Gegenstand

  1. Die Bedingungen Produkte & Lizenzen gelten, wenn die Parteien sie anerkennen. Sie werden verbindlich für die ganze Geschäftsbeziehung zwischen der Lieferantin und dem Kunden.
  1. Die Lieferantin bietet Produkte sowie Lizenzen für die Nutzung dieser Produkte. Angebote sind für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig.
  1. Bestellungen des Kunden gelten als förmliches Angebot zum Erwerb. Nach Prüfung der Bestellung sendet die Lieferantin XLOG Technologies AG eine Bestätigung.

2 Nutzung

  1. Die Art und die Dauer der Nutzung der Lizenzen ist den jeweiligen Lizenzvereinbarungen zu entnehmen.
  1. Auf Produkte und Lizenzen wird, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
  1. Die Lieferantin haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für weiteren Personen und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden der Lieferantin entsteht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3 Vorbehalte

  1. In Anbetracht der ständigen Weiterentwicklung behält sich die Lieferantin vor, Produkte durch mindestens gleichwertige zu ersetzen.
  1. In Anbetracht praktischer Gründe behält sich die Lieferantin vor, auf die Erbringung der Nutzung durch eine Lizenz zu verzichten.

4 Preise

  1. Der vom Kunden zu zahlende Preis und die Währung ergeben sich aus der Bestätigung und den Rechnungen.
  1. Für Bestellungen aus der Schweiz beinhaltet der Preis die MwSt. Für Bestellungen ins Ausland fällt keine MwSt an.

5 Zahlungen

  1. Gemäss der Bezahlung gehen die dem Kunden gelieferten Produkte und Lizenzen in dessen Eigentum über.
  1. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 1 % pro Monat geschuldet. Zudem kann die Lieferantin, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Erbringung der Nutzung durch eine Lizenz bis zu deren Bezahlung verweigern. Dem Kunden steht demgegenüber kein Retentionsrecht an Produkten und Lizenzen zu.

6 Rücktritt

  1. Der Kunde kann von der Bestellung von Produkten und Lizenzen schriftlich bis 30 Tage nach der Lieferung ohne Kostenfolgen zurücktreten.
  1. Erbrachte Nutzungen durch eine Lizenz, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

7 Schutz

  1. Schutzrechte an den Produkten und Lizenzen, wie insbesondere Urheber- und Patentrechte, stehen vollumfänglich der Lieferantin zu.
  1. Die Lizenzvereinbarungen regeln die Verletzung des Schutzes. Die Bezahlung von Konventionalstrafen befreit den Kunden nicht von seinen vertraglichen Pflichten.
  1. Der Lieferantin steht das Recht zu, das in Erfüllung dieser Vereinbarung erworbene Know-how unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht für andere Kunden zu verwenden.

8 Beizug von Drittfirmen

  1. Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist die Lieferantin berechtigt, Drittfirmen beizuziehen.
  1. Die Lieferantin haftet hierbei für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Drittfirmen.

9 Änderungen

Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit die Lieferantin sie schriftlich bestätigt.

10 Gerichtsstand

  1. Dieses Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
  1. Gerichtsstand ist Sitz der Lieferantin.

11 Kontakt

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