Bedingungen Produkte & Lizenzen
- 1 Gegenstand
- 2 Nutzung
- 3 Vorbehalte
- 4 Preise
- 5 Zahlungen
- 6 Rücktritt
- 7 Schutz
- 8 Beizug von Drittfirmen
- 9 Änderungen
- 10 Gerichtsstand
- 11 Kontakt
Admin User, erstellt 02. Okt. 2021
1 Gegenstand
- Die Bedingungen Produkte & Lizenzen gelten, wenn die
Parteien sie anerkennen. Sie werden verbindlich für die ganze
Geschäftsbeziehung zwischen der Lieferantin und dem Kunden.
- Die Lieferantin bietet Produkte sowie Lizenzen für die Nutzung
dieser Produkte. Angebote sind für einen Zeitraum von 10 Tagen
gültig.
- Bestellungen des Kunden gelten als förmliches Angebot zum
Erwerb. Nach Prüfung der Bestellung sendet die Lieferantin XLOG
Technologies AG eine Bestätigung.
2 Nutzung
- Die Art und die Dauer der Nutzung der Lizenzen ist den
jeweiligen Lizenzvereinbarungen zu entnehmen.
- Auf Produkte und Lizenzen wird, falls nicht ausdrücklich
anders vereinbart, jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich
zulässig, wegbedungen.
- Die Lieferantin haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung
für weiteren Personen und Sachschaden, der dem Kunden
nachweisbar durch Verschulden der Lieferantin entsteht. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen.
3 Vorbehalte
- In Anbetracht der ständigen Weiterentwicklung behält sich die
Lieferantin vor, Produkte durch mindestens gleichwertige zu
ersetzen.
- In Anbetracht praktischer Gründe behält sich die Lieferantin
vor, auf die Erbringung der Nutzung durch eine Lizenz zu
verzichten.
4 Preise
- Der vom Kunden zu zahlende Preis und die Währung ergeben sich
aus der Bestätigung und den Rechnungen.
- Für Bestellungen aus der Schweiz beinhaltet der Preis die
MwSt. Für Bestellungen ins Ausland fällt keine MwSt an.
5 Zahlungen
- Gemäss der Bezahlung gehen die dem Kunden gelieferten Produkte
und Lizenzen in dessen Eigentum über.
- Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 1 % pro Monat
geschuldet. Zudem kann die Lieferantin, falls nicht ausdrücklich
anders vereinbart, die Erbringung der Nutzung durch eine Lizenz
bis zu deren Bezahlung verweigern. Dem Kunden steht demgegenüber
kein Retentionsrecht an Produkten und Lizenzen zu.
6 Rücktritt
- Der Kunde kann von der Bestellung von Produkten und Lizenzen
schriftlich bis 30 Tage nach der Lieferung ohne Kostenfolgen
zurücktreten.
- Erbrachte Nutzungen durch eine Lizenz, falls nicht
ausdrücklich anders vereinbart, sind von der Rückgabe
ausgeschlossen.
7 Schutz
- Schutzrechte an den Produkten und Lizenzen, wie insbesondere
Urheber- und Patentrechte, stehen vollumfänglich der Lieferantin
zu.
- Die Lizenzvereinbarungen regeln die Verletzung des Schutzes.
Die Bezahlung von Konventionalstrafen befreit den Kunden nicht
von seinen vertraglichen Pflichten.
- Der Lieferantin steht das Recht zu, das in Erfüllung dieser
Vereinbarung erworbene Know-how unter Beachtung der
Geheimhaltungspflicht für andere Kunden zu verwenden.
8 Beizug von Drittfirmen
- Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist die Lieferantin berechtigt,
Drittfirmen beizuziehen.
- Die Lieferantin haftet hierbei für die sorgfältige Auswahl und
Instruktion dieser Drittfirmen.
9 Änderungen
Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit die Lieferantin
sie schriftlich bestätigt.
10 Gerichtsstand
- Dieses Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
- Gerichtsstand ist Sitz der Lieferantin.
11 Kontakt
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Anschrift:
XLOG Technologies AG
Jan Burse
Mittlere Mühlestrasse 2
8598 Bottighofen
- MwSt.:
CHE-112.583.187 MWST